Eröffnung eines Kontos
Ja, als Kunde benötigen Sie ein Zahlungsverkehrs- oder Girokonto als Referenzkonto, auf das Sie bspw. die erwirtschafteten Zinsen oder Guthaben vom Tagesgeldkonto überweisen können. Dieses Referenzkonto muss bei einer Bank in Deutschland unterhalten werden.
Jeder, der volljährig ist und einen festen Wohnsitz in Deutschland hat und hier steuerpflichtig ist, kann ein Konto eröffnen. Alle Konten bei NIBC sind ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten.
Wenn Sie ausländischer Staatsbürger sind oder sich als deutscher Staatsbürger mit einem Reisepass legitimieren, benötigen wir für die Bearbeitung des eingereichten Antrags auf Kontoeröffnung außerdem eine Meldebescheinigung im Original (nicht älter als zwei Monate), aus der ein Wohnsitz in Deutschland hervorgeht.
Ja, bei NIBC kann man Gemeinschaftskonten eröffnen. Es sind maximal 2 Kontoinhaber möglich.
Es gibt keine maximale Anzahl für Kombi- und Festgeldkonten pro Personennummer.
Aufgrund der Möglichkeit zur täglichen Ein- und Auszahlung in beliebiger Höhe zugunsten Ihres Tagesgeldkontos ist es nicht notwendig, dass mehr als ein Tagesgeldkonto pro Personennummer eröffnet wird.
Sie können für jede Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) ein Flex-Konto eröffnen. Aufgrund der Möglichkeit der Zuzahlung und der Kündigung von Teilbeträgen ist es nicht notwendig, dass mehr als ein Flex-Konto pro Verfügungsfrist (Kündigungsfrist) pro Personennummer eröffnet wird.
Das Tagesgeldkonto dient als hausinternes Referenzkonto, um z.B. Überweisungen auf Ihr Referenzkonto bei einer anderen kontoführenden Bank vorzunehmen oder um Ihre Anlagebeträge auf die von Ihnen gewünschten Geldanlagekonten zu transferieren.
Wenn Sie bislang noch kein Kunde von NIBC sind, wird bei Kontoeröffnung von Festgeldanlagen das Tagesgeldkonto automatisch mit eröffnet.
Sind Sie bereits Kunde von NIBC, so verfügen Sie bereits über ein Tagesgeldkonto, sodass Sie einfach im Online-Banking ein Festgeldkonto eröffnen können und hierfür lediglich die Kontonummer Ihres Tagesgeldkontos benötigen, das Sie als Verrechnungskonto nutzen.
Nein, Abbuchungen und Lastschriften sind nach unseren Vereinbarungen nicht möglich. Bitte überweisen Sie den für die Festgeld- oder die Kombigeldanlage gewünschten Betrag auf Ihr Tagesgeldkonto (Mehr.Zins.Konto). Wenn uns bereits ein Festgeld- oder Kombigeldauftrag vorliegt, legen wir das Fest- bzw. Kombigeld für Sie an. Schneller und einfacher geht es, wenn Sie dies per Online-Banking selbst erledigen.
Innerhalb einer Frist von 2 Wochen kann der Verbraucher seine Willenserklärung widerrufen und ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die früher als Fernabsatzgesetz bekannten Regelungen der §§ 312b ff. BGB finden Anwendung auf Fernabsatzverträge, also alle Verträge über Waren und Dienstleistungen, die ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden bzw. wurden. Bei Fernabsatzverträgen wird dem Verbraucher ein grundsätzliches Widerrufsrecht eingeräumt.
Ja, das ist möglich, wenn Sie einen Wohnsitz und ein Referenzkonto in den Niederlanden bzw. in Belgien haben.
Das Konto wird nach deutschem Recht geführt.
Einlagensicherung
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Diese sehen pro Sparer eine maximale Entschädigung von insgesamt € 100.000 pro Bank vor. Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag.
FATCA
FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act und ist eine Verordnung, durch die die USA die Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten fördern und eine Steuerumgehung über Auslandskonten durch US-Personen verhindern möchten. Da Deutschland wie zahlreiche andere Länder ein FATCA-Abkommen mit den USA geschlossen hat, müssen deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen den USA steuerlich relevante Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen. Hierzu muss NIBC seine Kundenbeziehungen mit Blick auf sogenannte US-Indizien prüfen und dokumentieren.
Was sind Beispiele für US-Indizien?
- US-Staatsbürgerschaft
- US-amerikanische Telefonnummer
- Geburtsort in den USA
- US-amerikanische Wohnanschrift
- Postfach in den USA
- Dauerauftrag zur Überweisung auf ein in den USA geführtes Konto
- Handlungs- oder Vermögensvollmacht/Zeichnungsberechtigung zugunsten einer Person mit US-Adresse
- "in care of" oder postlagernd als einzige Adresse, auch außerhalb der USA
Im Rahmen des FATCA-Abkommens haben wir die Pflicht, die Daten von identifizierten Kunden über das Bundeszentralamt für Steuern an die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) zu melden.
Im Rahmen des FATCA-Abkommens (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen dazu verpflichtet, Daten von Kunden mit US-Indizien zu melden. Eine Angabe der relevanten Daten ist daher seitens unserer Kunden im Kundenstammvertrag notwendig.
Bitte reichen Sie uns hierzu die folgenden Unterlagen ein:
- Nachweis dafür, dass eine US-Staatsbürgerschaft derzeit nicht besteht (Negativerklärung) (Kopie)
- Pass (Kopie): Der Personalausweis oder Reisepass gilt als geeignetes Legitimations- und Identifikationspapier. Wenn Sie Staatsangehöriger eines Drittstaats sind, können Sie den nationalen Reisepass bzw. Personalausweis des Drittstaats vorlegen. Die Unterlagen müssen den gesetzlichen Anforderungen an Ausweispapiere entsprechen.
- Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit durch vollständiges Ausfüllen des W-8 BEN-Formulars (unterschriebenes Original). Sofern Sie nicht die US-amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen, kann das Formular zur Selbstauskunft auf unserer Website genutzt werden.
- Sofern Sie in den USA geboren wurden, Bescheinigung über den Verlust der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit bzw. eine plausible Erklärung dafür, dass Sie trotz Aufgabe der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft nicht über eine solche Bescheinigung verfügen oder trotz der Geburt in den USA die US-amerikanische Staatsbürgerschaft nicht erhalten haben (Kopie)
PeP
Eine politisch exponierte Person ist gemäß § 1 Abs. 12 GwG jede Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat. Die vollständige Definition können Sie dem Formular „Informationsblatt / Erklärung - "Politisch exponierte Person" (PEP)“ unter Hilfe & Services – Formularcenter entnehmen.
Wenn Sie eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied oder eine bekanntermaßen nahestehende Person einer PeP sind, sind wir gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 2 GWG verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden. Dafür bitten wir um ausführliche Angaben zu Ihrem wirtschaftlichen Hintergrund, Angaben zu Ihren Einnahmen und deren Herkunft. Außerdem erbitten wir Angaben zu Ihrem Vermögen und dessen Herkunft. Hier müssen wir u.U. entsprechende Nachweise anfordern.
Wenn Sie einen PeP-Status erlangt haben, sind wir gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 2 GWG verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden. Dafür bitten wir um ausführliche Angaben zu Ihrem wirtschaftlichen Hintergrund, Angaben zu Ihren Einnahmen und deren Herkunft. Außerdem erbitten wir Angaben zu Ihrem Vermögen und dessen Herkunft. Hier müssen wir u.U. entsprechende Nachweise anfordern.