Mit dem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, anfallende Kapitalerträge (z.B. Zins- und Dividendenzahlungen, Veräußerungsgewinne und Gewinne aus Termingeschäften) von der automatischen Abgeltungssteuer bis maximal zur Höhe des Sparer-Pauschbetrages (1.000 Euro für eine Person bzw. 2.000 Euro für Ehegatten / Lebenspartner) freizustellen. Diese Höchstgrenzen gelten auch für Minderjährige. Der Freistellungsauftrag und jede Änderung des Freistellungsauftrags müssen auf dem Formblatt des Kreditinstituts erteilt werden, das dem amtlich vorgeschriebenen Muster entspricht.
Erteilen Sie keinen Freistellungsauftrag oder übersteigen die Kapitalerträge diesen, müssen die Kreditinstitute die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen. Dabei sind das Einrichten, Ändern und Löschen von Freistellungsaufträgen für den Kunden kostenlos.
NIBC ist vom Gesetz dazu verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern den Umfang des jeweiligen Freistellungsauftrages seiner Kunden jährlich mitzuteilen und die Höhe der tatsächlich freigestellten Kapitalerträge zu melden. Dadurch erhält die Finanzverwaltung Informationen über die im Rahmen des Freistellungsauftrages tatsächlich ausgezahlten Kapitalerträge.