Produktinformationen
Konditionen
Der Zinssatz richtet sich nach den unter Zinsen und Konditionen veröffentlichten Konditionen. Es handelt sich um einen festen Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit.
Gut zu wissen
Das Jugend-Festgeld als Ergänzung zum Tagesgeld
Bei der Eröffnung eines Jugend-Festgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) legt die Bank ein kostenloses Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) als Verrechnungskonto an. Bis zur Volljährigkeit des Kindes dürfen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter, i.d.R. Sie als Eltern, über die Konten verfügen.
Fragen und Antworten
Jugend-Festgeld (Jugend.Kapital.Konto) ist eine Alternative zum Sparbuch, wenn beispielsweise Eltern eine Geldanlage für ihre Kinder suchen. Das Geld wird mit einer bestimmten Laufzeit angelegt; dabei kommt ein Betrag von mindestens € 1.000 auf das Festgeldkonto. Der Betrag ist damit nicht flexibel wie beim Tagesgeld verfügbar, bringt im Vergleich zu einem Sparbuch aber einen höheren Zinsertrag. Der feste Zinssatz gilt über die gesamte Laufzeit – auch dann, wenn das allgemeine Zinsniveau im Markt auf Sparguthaben im Markt sinkt.
Das Jugend-Festgeld ist eine sichere Geldanlage zum Sparen, denn auch für dieses gilt die Einlagensicherung der Bank. Minderjährige Kinder können sich das Geld oder den Zinsertrag nicht ohne Zustimmung auszahlen lassen; über den angelegten Betrag verfügen die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter.
Anders als beim normalen Festgeldkonto eröffnen die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen das Jugend-Festgeld als Geldanlagekonto für Kinder und Jugendliche, in der Regel für die eigenen Kinder. Sie können über die Konten - das Jugend.Kapital.Konto und das automatisch angeschlossene kostenlose Tagesgeldkonto - verfügen. Erst am 18. Geburtstag des Minderjährigen geht der Betrag inklusive Zinsen auf den Nachwuchs über und die Bank zahlt die Geldanlage nach Ende der Laufzeit aus.
Die Geldanlage eignet sich für Eltern, die mehr Rendite für ihre Kinder wollen, als ein klassisches Sparbuch abwirft. Die Festgeld-Anlage wird für eine Laufzeit zwischen 2 und 10 Jahren und zu einem fixen Zins abgeschlossen. Im Vergleich zu einem Sparbuch ist die Anlage damit weniger flexibel, bringt aber höhere Zinsen. Das Jugend-Festgeld kann ab einer Mindestanlage von € 1.000 angelegt werden.
Wichtig: Bis zur Volljährigkeit des Kindes dürfen ausschließlich die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter über das Festgeld sowie das angeschlossene Tagesgeldkonto verfügen.
Gehen Sie auf der Internetseite zum Festgeldangebot und klicken Sie dort auf "Jugendfestgeldkonto eröffnen". Anschließend gelangen Sie in den Kontoantragsprozess, geben dort alle abgefragten Daten an und folgen den weiteren Schritten. Bitte beachten Sie, dass für die Eröffnung eines Jugendfestgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) in jedem Fall auch ein kostenloses Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) als Verrechnungskonto für den minderjährigen Kontoinhaber eröffnet wird.
Nein, da die Kontoeröffnungsprozesse für Erwachsene und für Minderjährige getrennt ablaufen, ist das nicht möglich. Bitte eröffnen Sie in diesem Fall erst ein Festgeldkonto für sich selbst unter
Festgeldkonto
und anschließend ein Jugendfestgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) für Ihr Kind unter
Jugendfestgeldkonto
Mit dem 18. Geburtstag wird aus dem Minderjährigen ein Volljähriger, aus dem Jugend.Kapital.Konto wird ein Mehr.Kapital.Konto und Ihre gesetzliche Vertretungsmacht fällt weg. Der gerade volljährig Gewordene ist dann allein befugt, über die Geldanlage zu verfügen. Die Zugangsdaten der Eltern zu dem Konto verlieren ihre Gültigkeit. Wir sind verpflichtet, auch die Ausweisdaten des jungen Erwachsenen aufzunehmen und schicken ihm oder ihr daher zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag zu. Dann muss nur noch die Legitimation via PostIdent über die Deutsche Post erfolgen (www.nibc.de/postident). Sobald wir alle Unterlagen erhalten haben, verschicken wir die neuen Zugangsdaten an den dann Volljährigen.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat entsprechend der Einlagensicherung nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
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