Produktinformationen
Konditionen
Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach den unter Zinsen und Konditionen veröffentlichten Konditionen.
Bitte beachten Sie: Zu Ihrer Sicherheit sind Auszahlungen vom Tagesgeldkonto durch Überweisung auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto im Online-Banking nur bis zu einem Höchstbetrag von € 100.000 pro Tag möglich.
Gut zu wissen
Sparen für Minderjährige und Kinder nach Plan
Regelmäßiges Sparen für ein bestimmtes Ziel oder zum schrittweisen Vermögensaufbau ist mit dem Jugend.Zins.Konto flexibel und mit attraktiver Verzinsung möglich. Bestimmen Sie die Höhe des Sparbetrags sowie die Häufigkeit der Einzahlungen ganz einfach selbst. Diese können Sie – je nach Bedarf – flexibel anpassen.
Bis zur Volljährigkeit Ihres Minderjährigen dürfen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter, i.d.R. Sie als Eltern, über das Jugend.Zins.Konto verfügen.
Fragen und Antworten
Das Jugend-Tagesgeld ist ein Tagesgeldkonto, welches für Minderjährige eröffnet werden kann. Unter Tagesgeld versteht man einen Betrag, den der Kunde einer Bank auf ein entsprechendes Guthabenkonto einzahlt. Die Geldanlage wird variabel verzinst und ist täglich verfügbar; eine Mindesteinlage gibt es nicht. So lässt sich das Konto flexibel nutzen, um beispielsweise Guthaben vom Girokonto auf ein Konto mit höheren Zinsen zu überweisen. Benötigt der Kunde das Geld dann doch für eine Anschaffung, überweist er einen bestimmten Betrag zurück auf sein Girokonto - dort steht es beispielsweise für Online-Transaktionen zur Verfügung.
Das Jugend-Tagesgeld ist eine gute Geldanlage zum Sparen, denn auch für dieses gilt die Einlagensicherung der Bank. Minderjährige Kunden können sich das Geld oder den Zinsertrag nicht ohne Zustimmung auszahlen lassen; über den angelegten Betrag verfügen die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter.
Anders als beim normalen Tagesgeldkonto eröffnen ausschließlich die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen das Jugend-Tagesgeld als Geldanlage-Konto für Kinder und Jugendliche. Sie können über das Konto verfügen. Erst am 18. Geburtstag des Minderjährigen geht der Betrag inklusive Zinsen auf den Nachwuchs über.
Ja, Sie können beispielsweise mit einem Dauerauftrag von Ihrem externen Referenzkonto auf das Jugend-Tagesgeldkonto sparen. Somit besteht die Möglichkeit, regelmäßig und über einen längeren Zeitraum für das minderjährige Kind zu sparen.
Sollte Ihr minderjähriges Kind bereits ein Jugend-Festgeldkonto haben, besteht bereits ein Jugend-Tagesgeldkonto als Verrechnungskonto. Die IBAN zu diesem Konto finden Sie im Online-Banking und können auf dieses Konto jederzeit Geld überweisen.
Als Neukunde von NIBC nutzen Sie unsere Online-Antragsstrecke, um ein Konto für Jugend-Tagesgeld zu eröffnen. Dabei weisen sich die gesetzlichen Vertreter mit dem PostIdent-Verfahren aus.
Beachten Sie bitte, dass Sie in dem Vertrag alle erforderlichen Daten des Kindes und der gesetzlichen Vertreter eintragen. Danach senden Sie die Daten per Klick auf den Button "Antrag absenden" an NIBC. Nur Eltern, die bislang noch keine Kunden von NIBC sind, und Kinder zwischen 16 und 18 Jahren müssen sich zusätzlich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimieren.
Ihre Benutzerkennung (NIBCode), PIN und TAN werden jeweils mit getrennter Post verschickt. Beide Eltern oder die gesetzlichen Vertreter erhalten jeweils einen eigenen NIBCode, eine PIN und TAN (bei SecureGo plus der Freischaltcode und bei sm@rtTAN plus die NIBCard). Nach Erhalt der PIN können Sie mit dieser und dem NIBCode alle Funktionen des Online-Banking-Portals unter www.nibc.de nutzen.
Den gewünschten Betrag zur Anlage auf dem Jugend-Tagesgeld können Sie von Ihrem Girokonto auf das Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) überweisen. Die IBAN können Sie im Online-Banking unter der Personen- und Kontenübersicht und Details einsehen.
Das Kind oder der Jugendliche erhält keine eigenen Zugangsdaten für das Jugend-Tagesgeldkonto, da bis zur Volljährigkeit ausschließlich die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter über die Konten verfügen dürfen. Bei bestehenden NIBC Kunden werden die Konten des Minderjährigen der Benutzerkennung der gesetzlichen Vertreter automatisch zugeordnet.
Nachdem Sie den Kontoeröffnungsantrag online ausgefüllt, sich über das PostIdent Verfahren der Deutschen Post legitimiert und die Antragsunterlagen elektronisch an NIBC übertragen haben, senden Sie uns bitte eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und, wenn der Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren alt ist, zusätzlich eine Kopie des Personalausweises des Minderjährigen, mit einem der folgenden Nachweise zu:
a) schriftliche Versicherung - sofern Sie als Mutter des Minderjährigen allein sorgeberechtigt sind und den Vater, der auf der Geburtsurkunde ausgewiesen ist, nie geheiratet haben.
b) Kopie des Gerichtsurteils - sofern Sie geschieden sind und das Gericht Ihnen das alleinige Sorgerecht zuerkannt hat.
c) Sterbeurkunde - sofern der andere Elternteil verstorben ist.
Die NIBC Bank N.V. unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung.
Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt € 100.000. Dieses Maximum gilt für alle Konten jedes individuellen Sparers bei einer Bank insgesamt, nicht jedoch für jedes einzelne Konto.
Das bedeutet: Wer mehr als ein Konto bei einer Bank oder einer ihrer Filialen hat, hat entsprechend der Einlagensicherung nur Anspruch auf eine Entschädigung von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank. Einzige Besonderheit: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten Oderkonten hat jeder der Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag von insgesamt € 100.000 bei dieser Bank.
Formulare (PDF)
Informationen zum Tagesgeldkonto
Vereinbarungen zum Tagesgeldkonto
Apps
Jugend-Tagesgeldrechner
- Berechnung der Zinserträge auf Grundlage von 360 Tagen pro Jahr und 30 Tagen pro Monat
- Zinsertrag und Gesamtsumme errechnet über eine Laufzeit von 12 Monaten
Ihr Kind ist noch kein NIBC Kunde?
Eröffnen Sie für Ihr minderjähriges Kind ein NIBC Konto in drei Schritten.